Für unsere ausländischen Schüler
Schulzeugnisse und Visum
Die ausländischen Schüler die den Hotelmanagement-Schulgang machen wollen, müssen bis zum 30. April folgenden Dokumente vorlegen (das Visum kann auch später vorgezeigt werden):
A) Schulzeugnisse
1. Schulzeugnisse der letzten vier Schuljahre, inklusive..
2. (Fach-)Abiturzeugnis oder anderes Abschlusszeugnis der Sekundarstufe
Alle Zeugnisse müssen offiziell ausgestellt und ordnungsgemäss beglaubigt worden sein. Die Beglaubigung läuft je nach Herkunftsland unterschiedlich ab:
- EU-Mitgliedsländer und Länder die das EWZ- Abkommen unterschrieben haben: keine Beglaubigung notwendig
- Länder, die die Haager Konvention unterschrieben haben: einmalige Beglaubigung oder Apostille durch die Behörden des Herkunftslandes
- restliche Länder: Beglaubigung durch das Bildungsministerium und das Aussenministerium des Landes in dem das Dokument ausgestellt wurde und durch die spanische Botschaft / Konsulat des jeweiligen Landes
3. Offizielle Übersetzung der oben genannten Dokumente
- durch einen vereidigten Übersetzer, der in Spanien über die offizielle Arbeitserlaubnis verfügt oder dort amtlich eingetragen ist
- durch jegliche diplomatische Vertretung Spaniens im Ausland
- durch jegliche diplomatische Vertretung in Spanien des Landes, in dem das Dokument ausgestellt wurde
Das spanische Bildungsministerium verfügt über Verbindungen mit einer Reihe von Ländern. So können Sie sich informieren, Hilfe erhalten und amltiche Genehmigungen in die Wege leiten. Um sich über die konkreten Voraussetzungen und Abläufe zu informieren, ist es empfehlenswert sich mit dem Bildungsministerium des jeweiligen Landes inVerbindung zu setzen.
B) Visum
Nur Schüler, die nicht aus der EU oder dem Schengen-Raum kommen, brauchen ein Visum . Dieses können sie bei der spanischen Botschaft / Konsulat in ihrem Land beantragen.